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Versicherungs- Lexikon

Verwirrt von den ganzen Versicherungsbegriffen? Hast du Sorge, die Policen nicht genau zu verstehen? Unser praktisches Versicherungslexikon erklärt dir kurz und verständlich die wichtigsten Versicherungsbegriffe. So triffst du bessere Entscheidungen rund um Versicherungen in der Schweiz.

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Allgemeine Versicherungs-bedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dir und der Versicherung. Sie legen fest, welche Leistungen versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und unter welchen Bedingungen die Versicherung zahlt.

Alters- und Hinterlassenen-versicherung (AHV)

Die AHV ist die staatliche Grundvorsorge in der Schweiz. Sie sichert das Existenzminimum im Alter sowie Hinterbliebene im Todesfall.

Ambulant

Ambulante Leistungen sind medizinische Behandlungen ohne Übernachtung im Spital, z. B. Arztbesuche oder Therapien.

Auslanddeckung

Die Auslanddeckung beschreibt, ob und in welchem Umfang medizinische Kosten im Ausland übernommen werden.

Ausschluss

Ein Ausschluss bezeichnet Leistungen oder Risiken, die von der Versicherung nicht gedeckt sind. Sie dienen der risikogerechten Prämienberechnung.

BAG (Bundesamt für Gesundheit)

Das BAG ist die zuständige Behörde für Gesundheitspolitik und überwacht die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung.

Begünstigte Person

Die begünstigte Person erhält im Leistungsfall das Vorsorgekapital oder die Versicherungsleistung.

Beitrag

Der Beitrag ist der Betrag, den du regelmässig für deine Versicherung bezahlst. In der Schweiz wird er häufig auch als Prämie bezeichnet und ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule und ergänzt die AHV. Für Angestellte ab einem bestimmten Einkommen ist sie obligatorisch. Sie umfasst die Pensionskasse und sichert den Lebensstandard im Alter.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet die Vorsorge über den Arbeitgeber und ist Teil der beruflichen Vorsorge. Sie ergänzt die staatliche Vorsorge und hilft, den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Check-Up

Ein Check-Up ist eine vorsorgliche medizinische Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten und wird teils von Zusatzversicherungen übernommen.

Deckung

Die Deckung legt fest, welche Schäden oder Kosten von der Versicherung übernommen werden.

Deckungsausschluss

Ein Deckungsausschluss legt vertraglich fest, welche Leistungen nicht versichert sind.

Deckungslücke

Eine Deckungslücke entsteht, wenn bestimmte Risiken nicht oder nur teilweise versichert sind. Sie kann zu unerwarteten Kosten führen und sollte durch passende Versicherungen geschlossen werden.

Drei-Säulen System

Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus einem 3-Säulen System: (1) staatlicher, (2) beruflicher und (3) privater Vorsorge und bildet die Grundlage der sozialen Sicherheit. Die ersten zwei sind obligatorisch. Die dritte Säule ist freiwillig.

Erbschaftsbegünstigung

Die Erbschaftsbegünstigung ermöglicht es, bestimmte Personen bevorzugt als Empfänger von Vorsorge- oder Versicherungsleistungen festzulegen.

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen unterstützen Personen, deren AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken.

Erlebensfall

Der Erlebensfall tritt ein, wenn die versicherte Person das Vertragsende erlebt. In diesem Fall wird die vereinbarte Leistung ausbezahlt.

Erwerbsersatzordnung (EO)

Die EO entschädigt Verdienstausfälle bei Militärdienst, Zivildienst, Mutterschaft oder Vaterschaft.

FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)

Die FINMA überwacht Versicherungen und Finanzinstitute in der Schweiz und sorgt für Stabilität und Konsumentenschutz.

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