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Versicherungs- Lexikon

Verwirrt von den ganzen Versicherungsbegriffen? Hast du Sorge, die Policen nicht genau zu verstehen? Unser praktisches Versicherungslexikon erklärt dir kurz und verständlich die wichtigsten Versicherungsbegriffe. So triffst du bessere Entscheidungen rund um Versicherungen in der Schweiz.

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Franchise

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst bezahlst, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Eine höhere Franchise senkt in der Regel die Prämie.

Freizügigkeit (FZG)

Die Freizügigkeit regelt den Erhalt von Pensionskassenguthaben beim Stellenwechsel oder bei Erwerbsunterbruch. Das Guthaben bleibt für die Vorsorge gesichert.

Generika

Generika sind Nachfolgemedikamente, die in Wirkstoff, Dosierung und Wirkung im Wesentlichen dem Originalpräparat entsprechen.

Grundversicherung (Krankenversicherung)

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt medizinisch notwendige Leistungen wie Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente ab und garantiert eine grundlegende Gesundheitsversorgung.

Gruppenpraxismodell

Beim Gruppenpraxismodell ist die versicherte Person verpflichtet, für die Erstkonsultation eine festgelegte Gruppenpraxis aufzusuchen.

HMO

Kommt aus dem Englischen und steht für Health Maintenance Organization. Ein HMO-Modell ist ein alternatives Krankenversicherungsmodell, bei dem du dich bei medizinischen Fragen an ein festes Ärztenetzwerk wendest. Dadurch profitierst du meist von günstigeren Prämien.

Halbprivate Abteilung

Die halbprivate Spitalabteilung ist eine Leistungsstufe der Spitalversicherung, die die Behandlung in der halbprivaten Abteilung abdeckt. Sie bietet mehr Komfort, meist Zweibettzimmer und freie Arztwahl.

Hausarztmodell / Telmed-Modell

Beim Hausarztmodell oder Telmed-Modell wendest du dich im Krankheitsfall zuerst an einen festen Hausarzt oder eine medizinische Telefonberatung. Diese Modelle senken oft die Prämien der Krankenversicherung.

Impfungen

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für in der Schweiz für empfohlene Impfungen wie Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung oder MMR. Reiseimpfungen sind nicht gedeckt, können jedoch über Zusatzversicherungen teilweise übernommen werden.

Invalidenversicherung (IV)

Die IV unterstützt Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft erwerbsunfähig sind, mit Renten und Eingliederungsmaßnahmen.

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad zeigt, wie stark die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist und bestimmt die Höhe der Vorsorgeleistungen.

Jährliches Kündigungsrecht

Das jährliche Kündigungsrecht erlaubt es dir, eine Versicherung einmal pro Jahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu wechseln oder zu kündigen.

Kapitalbezug

Beim Kapitalbezug wird das angesparte Vorsorgeguthaben einmalig ausbezahlt. Er ist steuerlich separat geregelt.

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Versicherungsschutz mit Sparen. Sie zahlt im Todesfall oder bei Vertragsende eine festgelegte Summe aus.

Kapitalversicherungen

Kapitalversicherungen kombinieren Versicherungsschutz mit Sparfunktion. Sie ergänzen Sozialversicherungen und ist eine Versicherung di bei Tod oder Invalidität greift. Im Leistungsfall wird eine zuvor festgelegte Versicherungssumme ganz oder anteilsmässig ausbezahlt.

Karenzfrist

Die Karenzfrist ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Während dieser Zeit werden noch keine Leistungen erbracht.

Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag ist ein Vertrag zwischen Versicherungensgesellschaft und einem Arbeitgeber, Verein oder Verband. Dieser bietet Mitgleidern oder Mitarbeitenden den Abschluss von Versicherungen zu vergünstigten Prämien ohne Anschlusszwang.

Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung umfasst Franchise und Selbstbehalt und beschreibt deinen finanziellen Anteil an den Gesundheitskosten.

Krankenkasse

Die Krankenkasse ist das Versicherungsunternehmen, bei dem in der Schweiz wohnhafte Personen obligatorisch eine Grundversicherung abschliessen müssen. Die Grundversicherung deckt gesetzlich festgelegte Leistungen bei Krankheit, wobei Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen.

Krankenkassenobligatorium

Das Krankenkassenobligatorium verpflichtet alle wohnhaften Personen in der Schweiz, eine Krankenversicherung abzuschließen.

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