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Versicherungs- Lexikon

Verwirrt von den ganzen Versicherungsbegriffen? Hast du Sorge, die Policen nicht genau zu verstehen? Unser praktisches Versicherungslexikon erklärt dir kurz und verständlich die wichtigsten Versicherungsbegriffe. So triffst du bessere Entscheidungen rund um Versicherungen in der Schweiz.

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Unfalldeckung

Die Unfalldeckung übernimmt Kosten bei Unfällen, sofern keine separate Unfallversicherung besteht.

Unfallsistierung

Die Unfallsistierung ist Ausschluss der Unfalldeckung aus der Krankengrundversicherung bei einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche, da der Unfallschutz in diesem Fall über den Arbeitgeber erfolgt.

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

Das UVG regelt die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Es deckt Arbeits- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten ab.

Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der versicherte Wert zu niedrig angesetzt ist. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung dann nur einen Teil des tatsächlichen Schadens.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschliesst und die Prämien bezahlt.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beschreibt, welche Risiken und Leistungen durch eine Versicherung abgedeckt sind.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der festgelegte Betrag, den eine Versicherung im Leistungsfall auszahlt.

Versicherungsvertragsgesetz VVG

Das VVG regelt private Versicherungen wie Zusatzversicherungen. Es definiert Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.

Versicherungswert

Der Versicherungswert beschreibt den tatsächlichen Wert eines versicherten Gegenstands oder Risikos und bildet die Grundlage für die Höhe der Versicherungsleistung.

Vorbezug (Wohneigentumsförderung WEF)

Der Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt es, Vorsorgeguthaben für den Kauf von Wohneigentum zu verwenden.

Vorgeburtliche Anmeldung

Die vorgeburtliche Anmeldung ermöglicht es, ein ungeborenes Kind bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. So ist das Neugeborene ab Geburt lückenlos versichert.

Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung freiwillig. Sie übernimmt zusätzliche Leistungen wie alternative Medizin, Zahnbehandlungen oder Komfortleistungen im Spital.

Überversicherung

Von Überversicherung spricht man, wenn der versicherte Wert höher ist als der tatsächliche Wert. Dies führt zu unnötig hohen Prämien ohne zusätzlichen Nutzen.

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