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Versicherungs- Lexikon
Verwirrt von den ganzen Versicherungsbegriffen? Hast du Sorge, die Policen nicht genau zu verstehen? Unser praktisches Versicherungslexikon erklärt dir kurz und verständlich die wichtigsten Versicherungsbegriffe. So triffst du bessere Entscheidungen rund um Versicherungen in der Schweiz.
Unfalldeckung
Die Unfalldeckung übernimmt Kosten bei Unfällen, sofern keine separate Unfallversicherung besteht.
Unfallsistierung
Die Unfallsistierung ist Ausschluss der Unfalldeckung aus der Krankengrundversicherung bei einem Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden pro Woche, da der Unfallschutz in diesem Fall über den Arbeitgeber erfolgt.
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Das UVG regelt die obligatorische Unfallversicherung für Arbeitnehmer. Es deckt Arbeits- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten ab.
Unterversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der versicherte Wert zu niedrig angesetzt ist. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung dann nur einen Teil des tatsächlichen Schadens.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschliesst und die Prämien bezahlt.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beschreibt, welche Risiken und Leistungen durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der festgelegte Betrag, den eine Versicherung im Leistungsfall auszahlt.
Versicherungsvertragsgesetz VVG
Das VVG regelt private Versicherungen wie Zusatzversicherungen. Es definiert Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.
Versicherungswert
Der Versicherungswert beschreibt den tatsächlichen Wert eines versicherten Gegenstands oder Risikos und bildet die Grundlage für die Höhe der Versicherungsleistung.
Vorbezug (Wohneigentumsförderung WEF)
Der Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt es, Vorsorgeguthaben für den Kauf von Wohneigentum zu verwenden.
Vorgeburtliche Anmeldung
Die vorgeburtliche Anmeldung ermöglicht es, ein ungeborenes Kind bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse anzumelden. So ist das Neugeborene ab Geburt lückenlos versichert.
Zusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung freiwillig. Sie übernimmt zusätzliche Leistungen wie alternative Medizin, Zahnbehandlungen oder Komfortleistungen im Spital.
Überversicherung
Von Überversicherung spricht man, wenn der versicherte Wert höher ist als der tatsächliche Wert. Dies führt zu unnötig hohen Prämien ohne zusätzlichen Nutzen.








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