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Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?

  • Heidi F.
  • 11. Nov.
  • 6 Min. Lesezeit

Diese Versicherungen sind in der Schweiz Pflicht – alles, was du wissen musst.


Zwei Kinder sitzen mit ihren Eltern am Schreibtisch.

In der Schweiz gibt es unzählige Versicherungen – für praktisch jedes Risiko im Alltag gibt es eine Police. Doch welche davon musst du wirklich haben, weil es das Gesetz vorschreibt? Diese Frage ist für alle wichtig, die in der Schweiz leben oder arbeiten. Hier bekommst du den Überblick über die obligatorischen Versicherungen also jene, die gesetzlich vorgeschrieben sind und was sie für dich bedeuten.


Auf einen Blick

  • Krankenversicherung: Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen eine Grundversicherung abschliessen.

  • Unfallversicherung: Wer erwerbstätig ist, ist über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert (ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche); alle anderen müssen den Unfallschutz über die Krankenkasse einschliessen.

  • Motorfahrzeug-Haftpflicht: Als Halter*in eines Autos oder Motorrads brauchst du zwingend eine Autohaftpflichtversicherung – sonst gibt’s kein Nummernschild.

  • Gebäudeversicherung: Hauseigentümer*innen müssen in den meisten Kantonen ihre Liegenschaft gegen Feuer- und Elementarschäden versichern.

  • Hundehaftpflicht: In vielen Kantonen ist für Hundehalter*innen eine Privathaftpflichtversicherung mit Hundedeckung obligatorisch.

  • Wichtig: Daneben gibt es Sozialversicherungen wie AHV (Altersrente), IV (Invalidenversicherung) oder ALV (Arbeitslosenversicherung), die für alle verpflichtend sind. Diese werden automatisch über Lohnabzüge oder Beiträge finanziert du musst dafür keine eigene Police abschliessen. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf jene Versicherungen, um die du dich selbst kümmern musst.


Krankenversicherung – die Pflicht für alle

Ohne Krankenversicherung geht nichts. 

Ein Kind ist mit ihrem Eltern beim Arzt und sieht glücklich aus.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung nach KVG) ist in der Schweiz für jede Person vorgeschrieben. Das bedeutet, spätestens drei Monate nach Zuzug oder nach der Geburt muss man bei einer Krankenkasse versichert sein. Diese Grundversicherung deckt medizinische Grundkosten bei Krankheit, Unfall (falls keine separate Unfallversicherung besteht) und Mutterschaft.


Warum diese Pflicht? Gesundheitskosten können enorm hoch ausfallen. Durch die Versicherungspflicht stellt der Gesetzgeber sicher, dass niemand unversichert bleibt und im Krankheitsfall finanziell aufgefangen wird. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen gesetzlich festgelegt und identisch, egal wo du versichert bist. Du kannst also jährlich die Prämien vergleichen und auch die Franchise (Selbstbehalt) wählen, um deine Kosten zu optimieren.

Wichtig: Junge Erwachsene müssen ab dem 18. Geburtstag selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen.


Tipp: Sobald du bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du die Unfalldeckung aus der Krankenversicherung ausschliessen und sparst Prämien denn dann greift die obligatorische Unfallversicherung über den Arbeitgeber (dazu gleich mehr).


Unfallversicherung – Absicherung bei Arbeitsunfällen und Freizeitunfällen

Eine Frau ist die Treppen heruntergestürzt.

Unfälle passieren schnell – sei es ein Sturz beim Velofahren oder ein Missgeschick im Haushalt. In der Schweiz sind Arbeitnehmende obligatorisch gegen Unfälle versichert. Das regelt das Unfallversicherungsgesetz (UVG).

Wie bist du versichert? Wenn du angestellt bist und mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest, dann meldet dich dein Arbeitgeber automatisch bei einer Unfallversicherung an. Diese deckt Berufsunfälle, Wegeunfälle und sogar Nichtberufsunfälle in der Freizeit ab. Du merkst es vielleicht daran, dass auf deinem Lohnzettel ein kleiner Prämienabzug für die Unfallversicherung erscheint oft übernimmt der Arbeitgeber die Prämie für Berufsunfälle, die für Freizeitunfälle wird meist dir abgezogen.


Bist du weniger als 8 Stunden pro Woche angestellt, selbstständig oder arbeitest derzeit nicht, musst du dich selbst um den Unfallschutz kümmern. In diesem Fall verlangt das Gesetz, dass du die Unfalldeckung über deine Krankenversicherung abschliesst. Das ist meist einfach ein Häkchen beim Versicherungsabschluss. So oder so: Du sollst im Verletzungsfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, daher diese Versicherungspflicht.


Motorfahrzeug-Haftpflicht – Pflicht für alle Fahrzeughalter

Ohne Haftpflicht keine Nummernschilder! 

Ein beschädigtes Auto und im Vordergrund sind zwei Menschen, die etwas unterschreiben.

Sobald du in der Schweiz ein Auto, Motorrad oder einen anderen Motorfahrzeug immatrikulieren willst, musst du eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorweisen. Die Strassenverkehrsämter geben dir das Kontrollschild (Nummernschild) nur gegen Versicherungsnachweis heraus. Dieser Nachweis wird in der Regel elektronisch von deiner Versicherung an die Motorfahrzeugkontrolle übermittelt, nachdem du die Police abgeschlossen hast.


Was deckt die Autohaftpflicht? Diese obligatorische Versicherung übernimmt Schäden an Dritten, die du mit deinem Fahrzeug verursachst. Dazu zählen Personen- und Sachschäden zum Beispiel, wenn du beim Parkieren das Auto hinter dir touchierst oder einen Auffahrunfall verursachst. Die eigene Fahrzeugreparatur ist nicht in der Haftpflicht gedeckt; dafür gäbe es freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherungen. Aber die Haftpflicht ist unerlässlich: Sie schützt Unfallopfer finanziell und bewahrt dich davor, ruinöse Summen selbst zahlen zu müssen. Die vorgeschriebene Mindestdeckung ist hoch (oft mehrere Millionen Franken), um auch schwerste Unfälle abzudecken.


Vergiss also nicht, vor der ersten Fahrt die Versicherung abzuschliessen – fahren ohne Haftpflicht ist illegal und kann neben fehlendem Versicherungsschutz auch den Ausweisentzug bedeuten. Zum Glück gibt es viele Anbieter, und Preisvergleiche lohnen sich, da die Prämien variieren (obwohl der Leistungsumfang gesetzlich definiert ist).


Gebäudeversicherung – Schutz fürs Eigenheim (kantonal vorgeschrieben)

Eine Familie mit 3 Kindern ziehen ein.

Du besitzt ein Haus oder eine Eigentumswohnung? Dann kommt eine oft übersehene Pflicht auf dich zu: In den meisten Kantonen der Schweiz ist eine Gebäudeversicherung für Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Diese Pflicht betrifft alle Hauseigentümer*innen und soll sicherstellen, dass bei Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser etc. nicht das Eigenheim unversichert bleibt. Eine Naturkatastrophe oder ein Hausbrand kann sonst leicht den finanziellen Ruin bedeuten.

Wer verlangt das? In vielen Kantonen ist die Gebäudeversicherung kantonal geregelt. Das heisst, es gibt eine Kantonale Gebäudeversicherung (eine öffentlich-rechtliche Anstalt), bei der alle Hausbesitzer ihre Liegenschaft versichern müssen. Beispiele: In Zürich, Bern oder Luzern läuft das über die jeweilige Kantonale Gebäudeversicherung. Ausnahmen gibt es in einigen Kantonen: Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden kennen keine obligatorische Gebäudeversicherung vom Kanton. In diesen sogenannten "GUSTAVO"-Kantonen (und teils Uri, Schwyz, Obwalden) ist es den Eigentümern freigestellt bzw. sie können sich bei privaten Versicherern absichern. Freiburg und Jura verlangen zwar eine Feuerversicherung, lassen aber freie Anbieterwahl.

Für dich heisst das: Informiere dich beim Hauseigentum unbedingt, was in deinem Kanton gilt. Meist wirst du automatisch vom Liegenschaftsamt oder der Gebäudeversicherung angeschrieben, sobald du eine Immobilie kaufst. Die Grunddeckung umfasst in der Regel Feuer- und Elementarschäden am Gebäude. Andere Risiken wie Wasserleitungen, Glasbruch oder Vandalismus kannst du freiwillig zusätzlich versichern.


Hundehaftpflicht – Versicherungspflicht für Herrchen und Frauchen

Ein Hund sitzt auf dem Sofa, im Hintergrund sind eine Mutter und ein Kind.

Nicht nur Menschen, auch vierbeinige Freunde bringen Pflichten mit sich. Wenn du einen Hund hast, musst du in vielen Kantonen eine Haftpflichtversicherung dafür vorweisen können. Konkret ist damit eine Privathaftpflicht mit Hundehalter-Deckung gemeint also eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die dein Hund Dritten zufügt.


In welchen Kantonen Pflicht? Die Haftpflicht für Hunde ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen (z.B. Zürich, Bern, Thurgau und viele andere) schreiben die Hundegesetze eine Versicherung vor. Oft wird eine Mindestdeckungssumme (z.B. 1 Million Franken) verlangt, um auch teure Bissverletzungen oder Unfälle abzusichern. Es gibt aber Kantone, in denen keine explizite Versicherungspflicht besteht (etwa in der Zentralschweiz). Dennoch: Selbst wenn es freiwillig wäre, ist eine Haftpflicht für Hunde sehr zu empfehlen ein einziger Vorfall kann sonst Tausende von Franken kosten (man denke an Arztrechnungen, Sachschäden oder Schmerzensgeldforderungen, falls Bello mal zubeisst oder einen Unfall auslöst).


Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist dein Hund automatisch in deiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Prüfe deine Police oder frag bei deinem Versicherer nach. Falls nicht, kannst du oft für wenig Prämie den Hund einschliessen oder eine separate Hundehaftpflicht abschliessen.


Was du unbedingt versichern musst

Eltern halten ihr Baby im Arm und schauen glücklich.

Die Schweiz ist ein Land der Versicherungen – aber verpflichtend vorgeschrieben sind nur eine Handvoll Versicherungen für Privatpersonen. Kernstück ist die Krankenversicherung, gefolgt von der Unfallversicherung für Erwerbstätige. Hast du ein Auto oder Motorrad, kommst du an der Autohaftpflicht nicht vorbei. Hauseigentümer sollten die kantonalen Vorgaben zur Gebäudeversicherung kennen, und Hundehalter müssen je nach Wohnort für eine Haftpflicht sorgen.


Alles andere von der Hausrat- über die Privathaftpflicht- bis zur Rechtsschutzversicherung ist freiwillig, aber oft sehr sinnvoll. Gerade Privathaftpflicht (für Schäden, die du anderen zufügst) und Hausrat (für dein Hab und Gut zu Hause) sind so verbreitet, dass viele sie für selbstverständlich halten gesetzlich vorgeschrieben sind sie jedoch nicht (mit den erwähnten Ausnahmen in einzelnen Kantonen).

Du solltest dich also fragen: Kann ich ein gewisses Risiko selbst tragen, oder gehe ich lieber auf Nummer sicher? Der Gesetzgeber schreibt nur das Nötigste vor, damit jeder Grundschutz hat. Darüber hinaus liegt es an dir, ob du dich z.B. gegen Diebstahl, Zahnbehandlungskosten oder Rechtstreitigkeiten versichern willst. Die Schweizerinnen und Schweizer neigen dazu, eher überversichert zu sein aber im Zweifel ist man lieber auf der sicheren Seite, bevor man im Schadenfall dasteht. Denn Versicherungen mögen lästig wirken, doch im Ernstfall können sie den Unterschied machen, ob ein Malheur nur ärgerlich oder eine finanzielle Katastrophe wird.

Kümmere dich um die Pflichtversicherungen, damit du auf der richtigen Seite des Gesetzes bist. Und überlege dir bei den freiwilligen Angeboten, welche für deine Lebenssituation sinnvoll sind. So bist du in der Schweiz gut und richtig versichert und kannst beruhigt schlafen.

 
 
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